Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Bildwerk GmbH , Halle/Westf.

1. Geltungsbereich

1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit den hier genannten Geschäftsbedingungen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Von uns erstellte Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen.

2. Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich Umsatzsteuer, Fracht, Porto, Wertversicherung und Verpackungskosten. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Bildbearbeitung, Konvertierung von Daten, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, soweit nicht anders verabredet.

3. Zahlungsbedingungen

Aufträge sind in bar bei Abholung zahlbar. Bei Rechnungskunden besteht ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Rechnungslegungsdatum. Bei Erstlieferungen, Bereitstellung großer Materialmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Auftragsbedingungen

Bildwerk setzt voraus, dass der Auftraggeber im Besitz der Urheberrechte und berechtigter Besitzer ist. Sollten durch die Ausführung eines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden, haftet dafür ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Auftragserteilung, die Firma Bildwerk GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und anfallende Kosten der Rechtsverfolgung, die Bildwerk GmbH in diesem Zusammenhang entstehen, zu ersetzen.
4.2. Vom Kunden gestellte Originale, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind der Firma Bildwerk GmbH persönlich zu übergeben oder frei Haus zu liefern. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls persönlich oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden per Versand. Eine hiervon abweichende Zustellung muss vom Kunden ausdrücklich gewünscht werden.

5. Daten

Werden der Firma Bildwerk GmbH vom Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, davon eine Sicherungskopie zu erstellen und zu verwahren. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Erstellung einer Sicherungskopie hätten vermieden werden können.
Fehldrucke infolge unvollständiger oder nicht korrekter Daten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei durch Datenübertragungsfehler entstehenden Mängeln, übernehmen wir keine Haftung.
Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei der Bestellung von SCAN-Daten inklusive Datenträger. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger entstehen.
Der Auftraggeber versichert, dass ihm das Recht an der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Schriftarten sowie an eingebundenen Bildvorlagen vorliegt.

6. Lieferung
Fertiggestellte Aufträge sind bei der Bildwerk GmbH abzuholen. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, da das Transportrisiko grundsätzlich beim Auftraggeber liegt.

Im Falle eines Transportschadens ist dieser umgehend dem Spediteur und dem Auftraggeber zu melden. Andernfalls sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Schaden ist zu dokumentieren, beschädigte Verpackungen und Waren sind aufzuheben. Eine beschädigte Ware darf, außer nach Einverständnis durch den Auftragnehmer, nicht in Gebrauch genommen werden.

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB (Widerrufsrecht) bleibt unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber, Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

8. Beanstandungen und Haftung
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Die beanstandete Ware ist unverzüglich, vollständig und frachtfrei unter schriftlicher Angabe aller Mängel an den Auftraggeber zurückzugeben.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Bei farbigen und monochromen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen vom Auftraggeber gelieferten Andrucken bzw. Proofs und einem späteren Auflagendruck.
Wird ein verbindlicher Proof gewünscht, muss durch den Auftragnehmer ein Andruck auf dem jeweiligen Medium der Auflage im jeweils entsprechenden Druckverfahren erstellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

Bei Drucken auf Naturpapieren, insbesondere Bütten sowie auf Leinwand und Geweben, sind geringfügige herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Dies gilt ebenso für Maßdifferenzen bis zu 1%.
Für andere Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

Zulieferungen (auch Datenträger oder übertragene Daten, z.B. per ISDN oder Email) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
Werden offenkundige Mängel durch den Auftragnehmer festgestellt, so verpflichtet sich dieser, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

Der Auftragnehmer lehnt eine Haftung für Fehler aufgrund fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Angaben und/oder Daten ab.

Dem Auftragnehmer überlassene Originale, Datenträger, Dateien und andere Vorlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Für dennoch auftretenden Verlust oder Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Materialwertes, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für weitergehende Schäden, wie z. B. Vertragsstrafen, entgangener Gewinn etc. ist die Haftung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von gelieferten Daten eine Kopie anzufertigen. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
Kundenware für Druckweiterverarbeitungen, insbesondere Kaschierungen, ist dem Auftragnehmer in doppelter Ausführung zu überlassen. Bei Beschädigungen kann keine Haftung übernommen werden.
Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber selbst dafür zu sorgen und die Kosten zu tragen.

10. Versicherung
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

11. Eigentum, Belegexemplare, Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers.
Diese Datensätze können nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung durch den Auftraggeber erworben werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf eigene Kosten, bis zu zwei Belegexemplare des Vertragserzeugnisses anzufertigen. Diese »Printers Proofs« sind Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Halle/Westf.).

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 07.08.2011

Anbieterkennung:

Bildwerk GmbH . Weststr. 83 . 33790 Halle