
Allgemeine Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen Bildwerk GmbH , Halle/Westf.
1. Geltungsbereich
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage
nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit den
hier genannten Geschäftsbedingungen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende
Regelungen bedürfen der Schriftform.
Von uns erstellte Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14
Tagen.
2. Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers
genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrundeliegenden
Auftragsdaten unverändert bleiben.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager,
zuzüglich Umsatzsteuer, Fracht, Porto, Wertversicherung und Verpackungskosten. Nachträgliche
Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, werden dem Auftraggeber
berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von
Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der
Vorlage verlangt werden. Bildbearbeitung, Konvertierung von Daten, Entwürfe,
Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind,
werden berechnet, soweit nicht anders verabredet.
3. Zahlungsbedingungen
Aufträge
sind in bar bei Abholung zahlbar. Bei Rechnungskunden besteht ein Zahlungsziel
von 10 Tagen ab Rechnungslegungsdatum. Bei Erstlieferungen, Bereitstellung
großer Materialmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür
Vorauszahlung verlangt werden.
Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Auftragsbedingungen
Bildwerk setzt voraus, dass der
Auftraggeber im Besitz der Urheberrechte und berechtigter Besitzer ist. Sollten
durch die Ausführung eines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte, verletzt werden, haftet dafür ausschließlich der Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Auftragserteilung, die Firma Bildwerk
GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und anfallende Kosten der
Rechtsverfolgung, die Bildwerk GmbH in diesem Zusammenhang entstehen, zu
ersetzen.
4.2. Vom Kunden gestellte Originale, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind der
Firma Bildwerk GmbH persönlich zu übergeben oder frei Haus zu liefern. Die
Rückgabe erfolgt ebenfalls persönlich oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
per Versand. Eine hiervon abweichende Zustellung muss vom Kunden ausdrücklich
gewünscht werden.
5. Daten
Werden der Firma Bildwerk GmbH vom
Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, ist der Auftraggeber
verpflichtet, davon eine Sicherungskopie zu erstellen und zu verwahren. Wir übernehmen
keine Haftung für Schäden, die durch die Erstellung einer Sicherungskopie hätten
vermieden werden können.
Fehldrucke infolge unvollständiger oder nicht korrekter Daten, die vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, werden diese Kosten dem Kunden in
Rechnung gestellt.
Bei durch Datenübertragungsfehler entstehenden Mängeln, übernehmen wir keine
Haftung.
Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei der Bestellung von
SCAN-Daten inklusive Datenträger. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für
Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger
entstehen.
Der Auftraggeber versichert, dass ihm das Recht an der Benutzung der für die
Ausdrucke verwendeten Schriftarten sowie an eingebundenen Bildvorlagen vorliegt.
6. Lieferung
Fertiggestellte Aufträge sind bei der Bildwerk GmbH abzuholen. Ein Versand
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, da das Transportrisiko
grundsätzlich beim Auftraggeber liegt.
Im Falle eines Transportschadens ist
dieser umgehend dem Spediteur und dem Auftraggeber zu melden. Andernfalls sind
Ersatzansprüche ausgeschlossen. Der Schaden ist zu dokumentieren, beschädigte
Verpackungen und Waren sind aufzuheben. Eine beschädigte Ware darf, außer nach
Einverständnis durch den Auftragnehmer, nicht in Gebrauch genommen werden.
Liefertermine sind nur gültig, wenn
sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag
schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin
der Schriftform.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug,
so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem
Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB
(Widerrufsrecht) bleibt unberührt.
7.
Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber, Eigentum des
Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt
die Abtretung hiermit an.
8.
Beanstandungen und Haftung
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Die beanstandete Ware ist unverzüglich, vollständig und frachtfrei unter
schriftlicher Angabe aller Mängel an den Auftraggeber zurückzugeben.
Bei berechtigten Beanstandungen ist
der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur
Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des
Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem
Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last.
Das gleiche gilt für den Fall einer
berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle
verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung
kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem
Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last.
Mängel eines Teils der gelieferten
Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass
die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei farbigen und monochromen
Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich
zwischen vom Auftraggeber gelieferten Andrucken bzw. Proofs und einem späteren
Auflagendruck.
Wird ein verbindlicher Proof gewünscht, muss durch den Auftragnehmer ein
Andruck auf dem jeweiligen Medium der Auflage im jeweils entsprechenden
Druckverfahren erstellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
Bei Drucken auf Naturpapieren,
insbesondere Bütten sowie auf Leinwand und Geweben, sind geringfügige
herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und
Oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Dies gilt
ebenso für Maßdifferenzen bis zu 1%.
Für andere Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung
befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber
abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch
Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
Zulieferungen
(auch Datenträger oder übertragene Daten, z.B. per ISDN oder Email) durch den
Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen
keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
Werden offenkundige Mängel durch den Auftragnehmer festgestellt, so
verpflichtet sich dieser, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der
Auftragnehmer lehnt eine Haftung für Fehler aufgrund fehlender, unvollständiger
oder unrichtiger Angaben und/oder Daten ab.
Dem Auftragnehmer überlassene Originale, Datenträger,
Dateien und andere Vorlagen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Für dennoch
auftretenden Verlust oder Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe
des Materialwertes, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Für weitergehende Schäden, wie z. B. Vertragsstrafen, entgangener
Gewinn etc. ist die Haftung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
von gelieferten Daten eine Kopie anzufertigen. Die Pflicht zur Datensicherung
obliegt allein dem Auftraggeber.
Kundenware für Druckweiterverarbeitungen, insbesondere Kaschierungen, ist dem
Auftragnehmer in doppelter Ausführung zu überlassen. Bei Beschädigungen kann
keine Haftung übernommen werden.
Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, so hat der
Auftraggeber selbst dafür zu sorgen und die Kosten zu tragen.
10.
Versicherung
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies
bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
11.
Eigentum, Belegexemplare, Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten
Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers.
Diese Datensätze können nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und
gegen besondere Vergütung durch den Auftraggeber erworben werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt,
auf eigene Kosten, bis zu zwei Belegexemplare des Vertragserzeugnisses
anzufertigen. Diese »Printers Proofs« sind Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn
durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere
Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
12
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus
dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der
Sitz des Auftragnehmers (Halle/Westf.).
Durch etwaige Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Stand: 07.08.2011
Anbieterkennung:
Bildwerk GmbH . Weststr. 83 . 33790 Halle
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