Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bildwerk GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Alle Aufträge werden zu den folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir diesen nicht widersprechen. Die Angebote der Bildwerk GmbH sind freibleibend. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde/Auftraggeber diese Verkaufsbedingungen als verbindlich an.


§ 2 Ausführung von Aufträgen, Haftung des      Kunden/Auftraggebers

Bestehen Urheberrechte auf Originale, Negative, Vorlagen oder sonstige Unterlagen, die uns der Auftraggeber zur Fertigung zur Verfügung stellt, so hat er die Bildwerk GmbH vorher von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und freizuhalten sowie bei uns anfallende Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Hierzu ist die Bildwerk GmbH auf die Erklärungen des Kunden/Auftraggebers angewiesen, der für deren Inhalt allein verantwortlich ist und uns auch garantiert, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Die Bildwerk GmbH ist berechtigt, bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch den Kunden/Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden/Auftraggeber Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.

Der Kunde/Auftraggeber räumt der Bildwerk GmbH zum Zwecke der Durchführung des Auftrages und zeitlich befristet bis zur vollständigen Ausführung des Auftrages das Recht ein zur Speicherung, Bearbeitung, Vervielfältigung und zum Druck der übermittelten Daten und Unterlagen. Die Bildwerk GmbH ist berechtigt, in diesem Zusammenhang diese Rechte an Dritte zum Zwecke der Bildbearbeitung explizit zu übertragen. Die Bildwerk GmbH ist berechtigt, die Auftragsdaten des Kunden/Auftraggebers auf unbestimmte Zeit zu speichern, falls der Kunde/Auftraggeber einer Speicherung ausdrücklich zustimmt.

Vom Kunden/Auftraggeber sind die Originale, Negative, Vorlagen und sonstigen Unterlagen frei Haus an die Bildwerk GmbH zu liefern. Die Rücksendung erfolgt mit gewöhnlicher Post, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine andere Versandart. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch, etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasser-schadenversicherung, wenn uns, unseren Mitarbeitern und Helfern nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.


§ 3 Liefertermine

Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Lieferfristen können auf Grund höherer Gewalt, Mangel an Rohstoffen oder Liefer- und Leistungsverzögerungen von Vorlieferanten durch uns verlängert werden oder diese Vorkommnisse berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde/Auftraggeber daraus Ersatzansprüche ableiten kann. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden/Auftraggeber zumutbar ist. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände voraussehen konnten. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn uns der Kunde/Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadenrisiko hingewiesen hat.


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Versand


Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Preise Nettopreise und gelten ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Dies gilt auch bei Lieferungen durch eigene Mitarbeiter bzw. eigene Fahrzeuge. Lieferungen mit Vorkasse oder Vorausrechnungen können vereinbart werden. Nachträgliche Änderungen des Auftrages durch den Kunden/Auftraggeber werden als Zusatzaufwand gesondert berechnet. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden/Auftraggebers zu versichern.


§ 5 Mängelanzeigen, Beanstandungen

Der Kunde/Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu kontrollieren und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Mängeln sind uns vom Kunden/Auftraggeber alle zum Auftrag dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Formate, die durch üblichen Beschnitt kleiner geworden sind, fehlende Angaben über Farbe, Helligkeit, Kontrast oder unzureichende Angaben über die Druckvorgaben und Papieren bei der Auftragserteilung führen nicht zur Mängelrüge; diese Eigenschaften bestimmt die Bildwerk GmbH nach eigenem Ermessen unter Berücksichtung der anerkannten Regeln der derzeitigen Verarbeitungs- und Drucktechnik.


§ 6 Gewährleistung

Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist den Auftrag neu herstellen oder nachbessern. Falls die Nachbesserung oder die Neuherstellung misslingt, kann der Kunde/Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Er kann Schadenersatzansprüche geltend machen, falls der gelieferten Ware zugesicherte Eigenschaften fehlen. Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres.


§ 7 Haftung

Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsabschluss sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haftet die Bildwerk GmbH nicht, wenn uns nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Die Haftung erstreckt sich stets auf Geldersatz ohne entgangenen Gewinn.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden/ Auftraggeber unser Eigentum. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz. Es gilt deutsches Recht. Dies gilt sowohl für Kunden/Auftraggeber, die Kaufmann sind bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Gleiches gilt gegenüber Personen, die einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§ 10 Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils der Bestimmung noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Bedingung eine wirksame zu vereinbaren, die dem verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, wenn der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweist.


Anbieterkennung:
Bildwerk GmbH
Bahndamm 15
33803 Steinhagen


Geschäftsführung:
Gisbert Uthoff; Norbert Müller

DE261797937